Regeln für den Cannabisanbau ab 01.04.2024

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Der Bundesrat hat der Cannabis-Legalisierung zugestimmt

Damit dürften Erwachsene ab 18 Jahren Cannabis künftig auch zu Hause anbauen.

Doch welche Regeln gelten dafür?

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Cannabis-Anbau findest du hier.

Anbau und Besitz von Cannabis sind in Deutschland ab dem 01. April 2024 legal.

Es ermöglicht laut Bundesregierung auch den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum. Außerdem ist auch ein gemeinschaftlicher, nicht-gewerblicher Eigenanbau von Cannabis in eingetragenen Anbauvereinigungen, auch bekannt als Cannabis Social Clubs, erlaubt.

Es darf aber nur für den Eigenkonsum angebaut werden und wer Cannabis zu Hause anbauen möchte, muss auf einige Regeln achten.

Wer darf Cannabis anbauen?

Alle Erwachsene ab 18 Jahre, die seit mindestens 6 Monaten Ihren Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Diese dürfen bis zu 3 Cannabispflanzen anbauen. Jugendlichen und Kindern bleibt das verboten.

Samen und Stecklinge

Um etwas anzupflanzen braucht man dazu Samen oder Stecklinge.

Aber auch das ist genau geregelt. In Deutschland selbst dürfen nur Cannabis Social Clubs Samen und Stecklinge an Mitglieder und an Nichtmitgliedern ausgeben. Die Zahl der Cannabis-Samen ist dabei pro Monat auf sieben Stück oder 5 Stecklinge pro Person beschränkt. Auch hier gilt: Die Samen dürfen nur zum privaten Eigenanbau für den Eigenkonsum verwendet werden.

Auch Onlinebestellungen sind möglich, aber nicht bei in Deutschland ansässigen Unternehmen, sondern im EU Ausland. Zum Beispiel Österreich und Spanien.
Das widerspricht zwar dem Gleichheitsgesetz, ist aber aktuell so geregelt. Bestellungen außerhalb der EU sind nicht erlaubt. Zum Beispiel bei einer Chinesischen Onlineplattform (z.B. Temu) oder direkt in den USA.
Das ist nach wie vor Illegal und wird bei Bekanntwerden entsprechend geahndet.
Auch ist die Weitergabe von selbst gezüchteten Samen und Stecklingen an Freunde, Verwandte oder Fremde vollständig untersagt.
Also egal was für tolle Genetikken du hast, behalt diese lieber für dich.

Welche Menge ist legal?

Zuhause dürfen je Erwachsene Person 50g getrocknetes Cannabis aufbewahrt werden.

Mitführen darf jede Erwachsene Person 25g getrocknetes Cannabis.

Darf man in der eigenen Wohnung anbauen?

Aktuell darf Privat nur am eigenen Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort angebaut werden. Dafür gelten entsprechende Sicherheitsvorschriften.

Die Cannabispflanzen müssen gut geschützt aufbewahrt werden. Das soll unter anderem Kinder und Dritte davor schützen, einfach an die Pflanzen zu gelangen. Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt auf seiner Website, dass die Cannabispflanzen "in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden" müssen.

Es darf also auch in Wohnungen angebaut werden, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen. Die Pflanzen müssen dann jedoch so sicher untergebracht werden, dass die Kinder nicht an sie herankommen können. Auch das geerntete Cannabis muss so geschützt aufbewahrt werden, dass Kinder und Dritte es nicht einfach nehmen können.

Ist der Anbau im eigenen Garten erlaubt?

Naheliegend ist es ja, wenn ein eigener Garten vorhanden ist, dort seine Pflänzlein anzubauen.

Grundsätzlich ist der Anbau auf dem eigenen Gartengrundstück erlaubt, allerdings müssen hier auch die üblichen Besonderheiten beachtet werden. Zum Beispiel kann es sein, das durch die stark riechenden Pflanzen evtl. Nachbarn belästigt werden. Das darf nicht sein. Wenn du also eh streitbare Nachbarn hast, dann bau dir ein Gewächshaus oder eine Growbox mit Aktivkohlefilter - dann kann keiner meckern.

Anbau in einer Kleingartensiedlung?

In Kleingartenvereinen darf bis auf bislang eine Ausnahme, nicht angebaut werden.

Zum einem sind die meistens nur 1,20 Meter hohen Umzäunungen alles andere als eine Adäquate Sicherheitsmaßnahme, um Kinder vor den Pflanzen (oder umgekehrt) zu schützen, noch ist das ein ausreichender Einbruchsschutz.

Außerdem sind die Parzellen oftmals so eng aneinandergebaut, das es durch die starke Geruchsbildung der Pflanzen zwangsläufig zur Geruchsbelästigung des Nachbarn kommt. Auch wenn der Nachbar oder die Nachbarin nichts dagegen haben, bleibt das erstmal verboten.

Ausnahmen bestätigen aber die Regel:

Lediglich Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, die in ihrer Parzelle ganzjährig leben, dürften in der Laube anbauen. Das muss dann aber gut verschlossen und ohne Geruchsbelästigungen für die Nachbarn sein.

Kein eigener Anbau Möglich?

Wenn es dem einen oder anderen nicht möglich ist, selbst anzubauen, den lässt der Gesetzgeber aber nicht ohne Rauchmaterial stehen.

Dafür hat der Gesetzgeber die Abgabe an Cannabis über die CSCs (Cannabis Social Clubs auch Anbauvereinigungen genannt) geregelt. Jedes Clubmitglied kann im Monat 50g Cannabis in "seinem" Club erwerben. Allerdings nur maximal 25g an einem Tag.

Um bei einem CSC mitzumachen ist zumeist eine Einstiegsgebühr und ein monatlicher Mitgliedsbeitrag fällig. Dafür bekommt man dort einwandfreies Cannabis zu einem fairen Preis.

"Frag jetzt nicht was ein fairer Preis ist.) Evtl. knapp am Straßenpreis, dafür in einer erheblich besseren Qualität. In der Regel werden sich die Preise zwischen 6 und 12 Euro einpendeln. Das ist von der angebauten Sorte und dem Aufwand abhängig. Es wird auch Anbauvereinigungen geben, wo das Gr in etwa 20 €uro und mehr kosten wird. Es gibt beim Cannabis gigantische Geschmacks- und Qualitätsunterschiede. Wie beim Whisky..."

Dabei muss das Cannabis auch persönlich abgeholt werden. Eine Lieferung ist weder per Kurier oder Paket-, bzw. Postboten dafür vorgesehen.

Also merke: Bringt dir jemand Cannabis, ist es illegal...

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